Fondsstandort Deutschland
Sieben Anliegen der Initiative Finanzstandort Deutschland zum Entwurf der Alternative Investment Fund Managers Directive |
Eine leistungsfähige Asset Management-Industrie ist konstitutiv für die Qualität des Finanzstandortes. Die Stärkung des Fondsstandorts Deutschland sind deshalb ein Arbeitsschwerpunkt der Initiative Finanzstandort Deutschland.
Vorrangige Zielsetzung ist es, die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern, dass deutsche Investmentgesellschaften erfolgreiche Fondsprodukte im Inland auflegen und verwalten können. Dabei gilt es besonders dem Trend entgegenzuwirken, dass deutsche Fondsanbieter Produkte für den Inlandsmarkt überwiegend im Ausland auflegen. Darüber hinaus soll Deutschland zu einem innovativen Platz für Fondsprodukte unter Wahrung eines angemessenen Anlegerschutzes auch im europäischen Markt werden.
Die IFD-Arbeitsgruppe "Fondsstandort Deutschland" erarbeitet Maßnahmen, um diese Ziele erreichbar zu machen. Dabei geht es im Kern um drei Maßnahmen-Bündel:
1. Volle Ausschöpfung des EU-Rechtsrahmens für deutsche Fondsgesellschaften
- Alle nach der EU-Investmentrichtlinie zulässigen Produkttypen und Anlageinstrumente müssen auch deutschen Fondsgesellschaften offen stehen (Beispiel: Zulässigkeit der Auflegung von Garantiefonds in Deutschland)
- Vermeidung von zusätzlichen, von der EU-Richtlinie nicht geforderten regulatorischen Lasten (Beispiel: erweiterte Meldevorschriften)
- Angestrebtes Ergebnis: "Level Playing Field" für den Fondsstandort Deutschland gegenüber den führenden europäischen Zentren für EU-Fonds
2. Stärken der deutschen Investmentindustrie ausbauen und Differenzierung schaffen
- Weiterentwicklung von Fondsklassen außerhalb der EU-Richtlinie (Beispiele: offene Immobilienfonds, institutionelle Fonds)
- Flexibilisierung des investmentrechtlichen Rahmens, um generell Produktinnovationen rascher im Markt zu etablieren
- Angestrebtes Ergebnis: Erzielung besonderer Stärken der deutschen Investmentindustrie im europäischen Kontext
3. EU-Rechtsrahmen gestalten und weiterentwickeln
- Einbeziehung weiterer, im Inland bereits etablierter Fondsklassen in den europäischen Rechtsrahmen (zum Beispiel: offene Immobilienfonds)
- Berücksichtigung der in Deutschland etablierten Vertriebswege bei der Ausgestaltung europäischer Vertriebsvorschriften
- Angestrebtes Ergebnis: nationale Stärken im europäischen Kontext zur Geltung bringen